Mitgliedsantrag





    Mitgliedsbeitrag:

    Die Aufnahme als Mitglied begründet die Beitragspflicht für das laufende Kalenderjahr. Für Einzelpersonen (natürliche Personen) beträgt der Jahresbeitrag 95 Euro. Für juristische Personen (Firmen, Organisationen) beträgt der Jahresbeitrag 700 Euro (Fördermitgliedschaft). Studenten entrichten 40 Euro Jahresbeitrag.

    Beiträge an den VRdS gehören zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben im Sinne des § 10b EStG.

    Datenschutzhinweis:

    Die hier angegebenen Daten werden nur im Rahmen der Erforderlichkeit von Abrechnung und Betreuung Ihrer Mitgliedschaft durch den Verband oder durch einen Vertragspartner erfasst bzw. verarbeitet und nicht an Dritte weitergeleitet.

    Für die einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge bitten wir jeweils um gesonderte Einwilligungen:

    Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten




    verarbeitet werden.

    Kündigung & Rücklastschriften:

    Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Die Beitragspflicht endet mit dem Kalenderjahr, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Bei Rücklastschriften behält sich der Verein vor, dem Mitglied die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

    Einzugsermächtigung:

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der VRdS aus Kostengründen daran interessiert ist, Beiträge ausschließlich im Lastschriftverfahren zu erheben.

    Ich ermächtige den VRdS bis auf Widerruf, den o. g. Mitgliedsbeitrag ab sofort von meinem Konto abzubuchen.



    Berufsjahre mit Erfahrung als Redenschreiber:

    Wie sind Sie beruflich tätig?

    Welche Leistungen bieten Sie an?

    Die mit * gekennzeichneten Check-Boxen sind Pflichtfelder. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schatzmeisterin des VRdS, Katja Freter, E-Mail: katja.freter@vrds.de